In der heutigen digitalisierten Welt sind Unternehmen sowie öffentliche Institutionen zunehmend Cyberbedrohungen ausgesetzt. Cyberangriffe, wie Ransomware, Phishing und Datenmissbrauch, stellen ernsthafte Risiken für die Sicherheit und Integrität von Daten dar. Diese Bedrohungen können nicht nur finanziellen Schaden verursachen, sondern auch den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Seit vier Jahren nimmt nach dem Risikomonitor des Industrieversicherers Allianz die Furcht vor Schäden durch Cyberangriff bei deutschen Unternehmen den ersten Rang ein. Das Bundeskriminalamt schätzt den gesamtwirtschaftlichen Schaden durch Cyberkriminalität im Jahr 2023 auf EUR 148 Mrd. Andere Schätzungen gelangen zu einem Betrag von EUR 200 Mrd. Um diesen Risiken zu begegnen, gewinnen Cyberversicherungen zunehmend an Bedeutung. Durch die Inkraftsetzung der neuen Standards für kritische Infrastruktur durch die NIS-2-Richtlinien wird die Bedeutung zukünftig noch ansteigen. Durch den Abschluss einer solchen Versicherung kann nämlich ein Unternehmen schon teilweise die Verpflichtungen der oben genannten Richtlinie erfüllen (Risikovorsorge, Notfallplanung). 

Eine Cyberversicherung bietet finanzielle Absicherung gegen die Folgen von Cyberangriffen. Sie deckt unter anderem Kosten für Datenwiederherstellung, Rechtsberatung, Kommunikationsmaßnahmen im Falle einer Datenpanne und mögliche Schadensersatzforderungen Dritter ab. Sie deckt aber auch (sogenannte Assistance-Deckung) die Kosten für die notwendigen Sofortmaßnahmen durch EDV-Fachleute, Forensiker sowie ein Verhandlungsteam im Falle einer Cybererpressung. Zudem werden auch die Mehrkosten und Unterbrechungsschäden übernommen, die im Falle eines Betriebsstillstandes, verursacht durch den Cyberangriff, entstehen. Der Nichtabschluss einer möglichen und nicht offensichtlich unwirtschaftlichen Cyberversicherung wird daher von Juristen als potenzielle Pflichtverletzung der Geschäftsleitung angesehen. 

Allerdings ist der Anbietermarkt alles andere als homogen. Bedingungswerke sind häufig mehr als 50 Seiten lang und unterscheiden sich an zahlreichen Stellen. Ein Vergleich der Bedingungen ist für Versicherungsfachleute herausfordernd und für Laien nahezu unmöglich. 

Rechtliche Aspekte sind ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung für eine Cyberversicherung. Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, welche Risiken tatsächlich abgedeckt sind und welche Ausschlüsse in den Verträgen enthalten sind. Schon die Unterschiede bei den (neuen) Ausschlüssen innerhalb der sogenannten Kriegsklausel können darüber entscheiden, ob im Schadenfall Versicherungsschutz besteht oder nicht. 

Nationale und EU-weite Versicherungsausschreibungen von Cyberversicherung hat es bislang nahezu nicht gegeben. Allerdings ist gerade eine Ausschreibung eines sehr großen gesetzlichen Sozialversicherers zu Ende gegangen, und zwar mit dem erfolgreichen Abschluss einer Deckung von immerhin EUR 40 Mio. im Wege eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens. Die Erfahrungen aus dieser und zahlreicher anderer Ausschreibungen (allerdings nicht nach Vergaberecht) können wir Ihnen und Ihrem Unternehmen zur Verfügung stellen.

Zurück zur Newsübersicht

DAS SIND WIR

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für unabhängige Versicherungsberatung und Risikomanagement. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Kommunen, Städten, Gemeinden, sonstigen öffentlichen Institutionen und Unternehmen. Wir betreuen zudem Ihre EU-weiten und nationalen Versicherungsausschreibungen für einen perfekten Versicherungsschutz. Eine Spezialisierung bieten wir für Abfallentsorgungs- und Recyclingunternehmen sowie Stadtwerke und Versorgungsunternehmen.

RUFEN SIE UNS AN

Mainzer Straße 17, 04109 Leipzig
Telefon: 0341 / 65225-0
Telefax: 0341 / 65225-20
E-Mail: info@sittner-versicherungsberatung.de

Bürozeiten

MO – DO 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
FR 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Copyright 2025. All Rights Reserved. | Design and SEO by 2P&M Werbeagentur
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close