GDV-Studium moniert unzureichenden Versicherungsschutz von kommunalen Gebäuden
Der GDV hat die Universität Hohenheim mit einer Studie zum Versicherungsschutz der öffentlichen Hand beauftragt. Im Ergebnis kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass überwiegend ein unzureichender Versicherungsschutz, insbesondere gegen Elementarschäden, besteht. Anders ist dies in Baden-Württemberg, dort allerdings aufgrund der ehemals bestehenden Pflichtversicherung gegen diese Gefahren.
Viele der befragten Vertreter der Kommunen geben an, im Notfall auf Landes- und Bundesmittel zu hoffen. Diese gäbe es allerdings nur im Falle von großen Katastrophen, nicht jedoch bei kleineren flächenmäßig begrenzten Ereignissen.
In einem Kommentar zur Studie moniert der Hauptgeschäftsführer des GDV Jörg Asmussen, dass durch diese Praxis die Risiken von den Kommunen auf den Steuer- oder Gebührenzahler (also die Bürger) verlagert werden.
Zu kurz kommt dabei allerdings, dass Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung von den meisten Versicherern nur noch sehr limitiert, nämlich mit einer Jahreshöchstentschädigung (also die Summe aller Entschädigungsleistungen eines Versicherungsjahres) von nur EUR 10 bis 15 Mio., versichert werden. Wenn man sich eine mittlere Stadt oder einen Landkreis vorstellt, so wird man wissen, dass im Falle eines wirklich schwerwiegenden Überschwemmungsereignisses diese EUR 10 Mio. nur der berühmte „Tropfen auf den heißen Stein“ sind. Spätestens seit dem Sturmtief "Bernd" im Juli 2021 ist Versicherungsschutz gegen Hochwasser- und Überschwemmungsschäden ein zunehmend rares Gut, das sich die Versicherer entsprechend bezahlen lassen.
Interessanterweise beschäftigt sich die gleiche Studie auch mit dem Thema des kommunalen Risikomanagements, das sich zwei Landesrechnungshöfe in ihrem Zuständigkeitsbereich näher angeschaut haben. Man habe dort große Defizite festgestellt, die bis zum kompletten Fehlen eines solchen Risikomanagements reichen.
Der Rest der Studie besteht in der kurzen Erklärung von kommunalen Umlageverfahren/Schadenausgleichen und der Feststellung, dass es spezielle Kommunalversicherer gibt. Ansonsten werden Beispiele zum Versicherungswert von Gemeinden angeführt, bei denen man sich nach deren Sinn und Zweck fragt. Insgesamt muss man den Eindruck gewinnen, dass die Studie von im Bereich der kommunalen Sachversicherung wenig erfahrenen Auftragnehmern durchgeführt wurde. Der Erkenntnisgewinn für den GDV als Auftragsgeber dürfte entsprechend gering ausgefallen seien.heute anders.