Naturgefahren-Schäden betrugen in Deutschland 2025 EUR 1,4 Mrd.
Laut Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft betrugen die Schäden durch Naturgefahren im Jahr 2025 rund EUR 1,4 Mrd. Als Argument für eine flächendeckende Erweiterte Elementarschadendeckungen taugt dies allerdings nicht, da gut EUR 1 Mrd. hiervon auf Sturm und Hagel entfallen. Lediglich EUR 400 Mio. sind den erweiterten Elementarschäden, also im Wesentlichen Hochwasser- und Überschwemmungsschäden zuzuordnen.
Im Vergleich zum Schadenjahr 2024 ist dies eine deutliche Entwarnung, da die versicherten Schäden in diesem Jahr bei ca. EUR 4,4 Mrd. (davon EUR 2,6 Mrd. durch erweiterte Elementargefahren) gelegen haben. Noch besser sieht der langjährige Vergleich aus, wenn man das Jahr 2021 (Stichwort Ahr-Hochwasser) als Beginn nimmt. Denn dann liegt eine noch deutlichere Senkung vor.
Allerdings ist dies natürlich immer nur eine Betrachtung einer Periode. Langfristig werden diese Schäden (da sind sich alle Fachleute einig) ansteigen. Insofern überrascht es nicht, dass das Bundesjustizministerium nunmehr Eckpunkte für eine flächendeckende Elementarschadenversicherung vorlegen will. Dies kündigte zumindest die zuständige Staatssekretärin Eva Schmierer gerade an. Diese Lösung soll maximale Sicherheit bieten, bezahlbar bleiben und breite Akzeptanz finden. Wir sind gespannt, wie die Bundesregierung das erreichen will.
Insbesondere sind wir gespannt, wie der Versicherungsschutz für Gebäude, in der ZÜRS-Kategorie 4 (dies sind die Gebäude, die besonders stark gefährdet sind und im Schnitt alle zehn Jahre von einem Hochwasser betroffen sind) aussieht, und wie die Prämienfindung hierfür erfolgen wird. Ohne eine Solidarisierung dieser Prämien auf die anderen (nicht so hoch gefährdeten) Gebäude wird es aber wohl nicht gehen. Dies wiederum wird Protest, unter den diejenigen Gebäudeeigentümern auslösen, die für ihr Gebäude keine entsprechenden Gefährdungen erkennen können.