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Versicherungsschutz für Stadtwerke
und Versorgungsunternehmen

VERSICHERUNGS- UND RISIKOMANAGEMENT FÜR STADTWERKE UND ANDERE ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSUNTERNEHMEN

Auch hier gilt unser Grundsatz: Man muss zunächst die Risiken verstehen, bevor man den Kunden beraten kann!

Stadtwerke gehören nicht nur zu unseren wichtigsten Kundengruppen, weil wir die Gesellschafter (also Städte und Kommunen) beraten, sondern auch aufgrund unserer Kooperation mit dem Stadtwerkeverbund "Die Netzwerkpartner", Essen. Hierbei handelt es sich um einen Verbund von ca. 135 Stadtwerken.

Die Risiken von Stadtwerken und anderen Versorgungsunternehmen unterscheiden sich merklich von den Risiken anderer Industrieunternehmen oder öffentlicher Institutionen.

Berater müssen diese Risiken kennen und verstehen, um zu den entsprechenden Risikobewältigungsstrategien zu gelangen. Fallen z. B. Eigenerzeugungsanlagen für Strom und Wärme aus, so wird dies in der Regel auch mit Folgeschäden durch gestiegene Energiebeschaffungskosten oder gestiegene Netznutzungsentgelte einhergehen.

Auch das besondere Risiko der Versorgungs- und Verteilnetze verlangt eigene Versicherungslösungen.

Durch unsere Rechtsstellung als Versicherungsberater können wir auch spezielle Anbieter, wie z. B. die kommunalen Schadenausgleiche oder andere Umlageverfahren (denken wir hier an den Haftpflichtverband des deutschen Nahverkehrs oder den Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsunternehmen) in unsere Überlegungen und Strategien einbeziehen. Dass diese Institutionen keine Vermittlercourtagen zahlen und daher auch nicht mit Versicherungsvermittlern zusammenarbeiten, ist für uns kein Hinderungsgrund.

Am Ende unserer Tätigkeit sollte ein vollständiges und optimiertes Versicherungskonzept stehen und dies zum bestmöglichen Preis!

Am Anfang steht, wie bei unserer Tätigkeit eigentlich immer, zunächst die sorgfältige Risiko- und Versicherungsvertragsanalyse.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Versicherungsbereiche von Stadtwerken und Versorgungsunternehmen:

1. Sachversicherung / Feuer- und EC-Versicherung

Stadtwerke betreiben oft Kraftwerke zur Erzeugung von Energie. Diese können verschiedene Technologien nutzen, darunter Kohlekraftwerke, Gaskraftwerke, Biomassekraftwerke, Windkraftanlagen sowie Solar- und Wasserkraftwerke. Ferner verfügen Stadtwerke häufig über Umspannwerke, Gasverteilungsnetze, Wasserversorgungsanlagen, Abwasserentsorgungsanlagen, Fernwärmeanlagen. Einige Stadtwerke betreiben auch Telekommunikationsinfrastrukturen.

Diese technischen Anlagen dienen als Basis für die Erbringung der Dienstleistung, die Stadtwerke bereitstellen, um die Versorgung sicherzustellen. Nahezu jedes Stadtwerk verfügt über einen entsprechenden Sachversicherungsschutz sowohl für die technischen Anlagen als auch für die weiteren Objekte wie Verwaltungen oder Lager. Der Versicherungsschutz erstreckt sich häufig auf die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel und Einbruchdiebstahl (im Rahmen der Inhaltsversicherung). Viele Unternehmen sind mittlerweile auch dazu übergegangen die weiteren Elementargefahren, also u.a. Überschwemmung/ Hochwasser, Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, zu versichern. Vereinzelt werden auch noch weitere Gefahren (z.B. Böswillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Glasbruch) in den Versicherungsschutz einbezogen. Der Fokus sollte hingegen auf die Gefahren gelegt werden, die durch das Risikomanagement identifiziert und als versicherungswürdig erachtet wurden.

Bei vielen Kunden herrscht immer noch der Trugschluss, dass die Inhalte des am Markt zu findenden Versicherungsschutzes weitestgehend homogen sind. Das ist keinesfalls so. Gerade in der Sachversicherung von Versorgungsunternehmen findet man immer wieder gravierende Deckungslücken. Man muss dabei wissen, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur die Grundlage des Versicherungsschutzes bilden. Es ist unumgänglich Klarstellungen und Deckungserweiterungen durch besondere Bedingungen zu vereinbaren, um die notwendige Vertragsqualität herzustellen.

Nach §102 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) handelt es sich bei Tätigkeiten von Energie- und Wasserversorgungsunternehmen um sogenannte Sektorentätigkeiten. Diese öffentlichen Auftraggeber unterliegen der Sektorenverordnung (SektVO). Besonders der Bereich der Sachversicherung ist häufig eine der größten Positionen im Versicherungskonzept von Stadtwerken. Wir haben in den vergangenen Jahren diverse Versorgungsunternehmen bei der Durchführung von EU-weiten Ausschreibungen ihres Versicherungsschutzes unterstützt. Auch uns hat es überrascht, dass durchgängig Vertragsqualitäten verbessert und trotz alledem Versicherungsprämien eingespart werden konnten.

2. Ertragsausfallversicherung / Mehrkostenversicherung

Die Ertragsausfallversicherung ist eine Form der Versicherung, die Unternehmen gegen finanzielle Verluste absichert, die durch Betriebsunterbrechungen infolge eines versicherten Sachschadens entstehen können. Typischerweise deckt diese Versicherung Ereignisse wie Naturkatastrophen, Feuer oder auch unvorhergesehene Maschinenausfälle ab, die den normalen Geschäftsbetrieb maßgeblich beeinträchtigen können.

Am Beispiel von Stromerzeugungsanlagen wie u.a. Biogasanlagen, Windenergieanlagen oder Blockheizkraftwerken wird erkennbar, dass nicht nur Ertragsausfallschäden (für Erträge, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erzielt werden) denkbar sind, sondern ebenso Mehrkosten entstehen können. Solche Mehrkosten treten auf, wenn die Versorgung weiterhin gewährleistet werden muss und für die Schaffung von Interimslösungen oder die Beschaffung der notwendigen Energie zusätzliche Kosten entstehen.

Besonders betroffen sind die Bereiche der Feuerversicherung und der stationären Maschinenversicherung. In diesem Punkt unterscheidet sich der Versicherungsbedarf von kommunalen Unternehmen im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Institutionen. Gerade wenn es komplexe technische Anlagen wie z.B. auch größere Energieerzeugungsanlagen gibt, weisen Versicherungskonzepte von Energieversorgern deutliche Unterschiede zu Versicherungslösungen für andere industrielle Kunden auf. Hier ist eine sorgfältige technische und kaufmännische Risikoanalyse unabdingbar.

Beim Ausfall einer Energieerzeugungsanlage müsste der potenziell auftretende Schaden relativ genau im Voraus ermittelt werden, um zu einer richtigen Versicherungslösung und vor allem zu einer korrekten Versicherungssumme zu gelangen.

Bei solchen Energieerzeugern werden auch nicht nur zeitabhängig entstehende Ertragsausfälle oder Mehrkosten entstehen, sondern es kann durchaus sein, dass auch ein kurzer Ausfall zu einem sehr hohen Schaden führt. Dies liegt in den Besonderheiten der Strombeschaffung und der Berechnung der Netznutzungsentgelte in Deutschland. Diese Zusammenhänge muss der Berater kennen, um zu einer passgenauen Versicherungslösung gelangen zu können.

Es gibt heutzutage kaum Versorgungsunternehmen, die mögliche Ertragsausfallschäden bzw. Feuer- /Maschinen-Mehrkosten unversichert lassen.

3. Maschinenversicherung

In der modernen Infrastruktur einer Stadt spielen Stadtwerke eine entscheidende Rolle. Sie sorgen unter anderem für die zuverlässige Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Ein reibungsloser Betrieb ist dabei unerlässlich. Der Ausfall einer der technischen Anlagen kann hingegen zu Produktionsausfällen, Umsatzeinbußen und sogar finanziellen Engpässen führen.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, entscheidet sich der überwiegende Teil der Stadtwerke für den Abschluss einer Maschinenversicherung. Versichert werden z.B. Windenergieanlagen, Heizwerke, Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen und Fernwärmeverteilungsnetze. Gelegentlich werden auch fahrbare oder transportable Maschinen versichert.

In der stationären Maschinenversicherung gibt es hingegen inhaltliche Überschneidungen mit der Sachversicherung bezogen auf die versicherten Gefahren. Die Gefahren Leitungswasser und Einbruchdiebstahl sind Gegenstand der Allgemeinen Bedingungen für die Maschinenversicherung (AMB). Oftmals besteht Versicherungsschutz für diese Gefahren auch im Rahmen der Sachversicherung / Feuer- und EC-Versicherung. Insofern bedarf es hierzu einer besonderen Vereinbarung, da es ansonsten zu einer Doppelversicherung kommen kann.

Je komplexer die Organisationsstruktur und je größer das Stadtwerk ist, desto herausfordernder ist häufig die Erfassung von Investitionen und Abgängen. Es bedarf deshalb einer ausreichenden Vorsorgeversicherung und einer großzügigen Vertragsgestaltung.

Eine umfassende Maschinenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements für Stadtwerke. Um einen hohen Qualitätsstandard in der Maschinenversicherung zu gewährleisten, haben wir ein Bedingungswerk entworfen, welche zur Grundlage eines jeden Versicherungsvertrages wird.

4. Elektronikversicherung und PV-Anlagenversicherung

Bei der Elektronikversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung. Das bedeutet, der Versicherungsschutz wird für alle Gefahren gewährt, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl.

Für die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl besteht fast immer bereits Versicherungsschutz im Zuge der Sachversicherung / Feuer- und EC-Versicherung. Bei stationären Geräten innerhalb versicherter Gebäude muss darauf Acht gegeben werden, dass entweder die Versicherungssumme in der Sachversicherung / Feuer- und EC-Versicherung reduziert oder aber die Grundgefahren in der Elektronikversicherung ausgeschlossen werden. Tut man dies nicht, besteht eine Doppelversicherung.

Bei alten Versicherungsverträgen finden wir häufig noch sogenannte Elektronik-Einzeldeklarationen. Bei dieser Form der Vertragsgestaltung wird jedes elektronische Gerät einzeln benannt. Hierbei besteht die Gefahr, dass Zu- und Abgänge nicht regelmäßig erfasst werden und lückenhafter Versicherungsschutz entsteht. Aus diesem Grund vereinbart man mit den Versicherern heutzutage immer eine Elektronik-Pauschalversicherung. Hiernach werden alle versicherten Sachen einer Anlagenklasse (z.B. Büro- und Informationstechnik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik) versichert.

In den letzten Jahren wurden vermehrt auch E-Ladestationen (insbesondere im Versorgungsgebiet) versichert. Am häufigsten anzutreffen sind hierbei Schäden durch Feuer, Vandalismus und Fahrzeuganprall. Der einzelne Schaden ist zumeist jedoch nicht sonderlich hoch, sodass Stadtwerke häufig dazu übergehen, diesen Bereich in den Eigenbehalt zu nehmen.

Die Versicherung von Photovoltaikanlagen fällt ebenfalls in den Bereich der Elektronikversicherung. Neben der Versicherung des Sachschadens durch zum Beispiel Feuer- und Sturm-/ Hagelereignisse, beinhaltet guter Versicherungsschutz auch immer die Versicherung des Sachfolgeschadens. Hiermit ist der Betriebsunterbrechungsschaden gemeint, also die Versicherung von Ertragsausfällen und/ oder Mehrkosten.

5. D&O-Versicherung

Angesichts der komplexen rechtlichen und regulatorischen Landschaft, in der Stadtwerke operieren, ist es unerlässlich, sich gegen potenzielle Haftungsrisiken abzusichern. Gemeint ist die Directors and Officers (D&O) Versicherung.

Die D&O-Versicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die Führungskräfte, leitende Angestellte und Direktoren vor persönlicher Haftung schützt, die sich aus den Entscheidungen und Handlungen ergeben, die sie in ihrer Funktion treffen. Für Stadtwerke, die in einem hochregulierten Umfeld tätig sind und oft mit komplexen Geschäftsentscheidungen konfrontiert sind, ist der Schutz durch eine D&O-Versicherung von entscheidender Bedeutung.

Ein häufig diskutiertes Thema ist die geeignete Höhe der Deckungssumme. Hierfür gibt es ein Verfahren, welches bei der Ermittlung der Versicherungssumme hilft. Wir beraten unsere Kunden auch in diesem Bereich. Sollte die benötigte Deckungssumme von einem einzigen Versicherer nicht angeboten werden können, so Bedarf es sogenannten Exzedentenversicherungen. Dies kommt im aktuellen Marktumfeld häufig bereits bei Versicherungssummen von über EUR 15 Mio. vor.

Bei den angebotenen Deckungskonzepten der Versicherer gibt es meist deutliche Unterschiede in der Vertragsqualität. Wordings von versierten Versicherungsmaklern bzw. Assekuradeuren weisen zumeist weitergehende Deckungsinhalte auf. Für die obersten Managementebenen ist dieser Punkt, aufgrund von deren Haftungssituation, von bedeutendem Interesse.

6. Rechtsschutzversicherung

Als Versorgungsunternehmen steht man vor einer Vielzahl rechtlicher Herausforderungen, sei es im Bereich Vertragsrecht, Haftungsfragen, Arbeitsrecht, Strafrecht oder Regulierung. Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere im Bereich des Strafrechtes können erhebliche finanzielle Belastungen entstehen.

Rechtsschutzversicherungen sind in aller Regel Versicherungsverträge, die vor Risiken schützen, die nicht unbedingt existenzbedrohenden Umfang haben. Dennoch halten wir zumindest die Strafrechtsschutzversicherung für eine Standardversicherung für Versorgungsunternehmen. In Strafrechtsangelegenheiten ist es gut, wenn bei der Aufnahme eventueller polizeilicher Ermittlungen oder der Einleitung eines formellen Ermittlungsverfahrens ein Rechtsschutzversicherer den betroffenen Mitarbeitern zur Seite steht. Gute Strafverteidiger und entsprechend fachkundige Gutachter kosten sehr viel Honorar, das in der Regel von betroffenen Mitarbeitern selbst zu tragen ist.

7. Cyberversicherung

In Deutschland waren schon viele Versorgungsunternehmen Ziel eines Cyberangriffes. Die Abhängigkeit von vernetzten Systemen und die Verwendung sensibler Daten machen sie zu attraktiven Zielen für Cyberangriffe.

Cyberangriffe können nicht nur zu Betriebsunterbrechungen führen, sondern auch zu finanziellen Verlusten durch Erpressung, Datenverlust oder Rufschädigung. Darüber hinaus könnten Angriffe auf kritische Infrastrukturen im schlimmsten Fall die Versorgungssicherheit gefährden und das Vertrauen der Kunden erschüttern.

Cyberversicherungen bieten Stadtwerken eine wichtige Absicherung gegen die vielfältigen Risiken, die mit Cyberangriffen verbunden sind. Diese Versicherungen decken in der Regel eine Reihe von Kosten ab, die im Zusammenhang mit einem Cyberangriff entstehen können, darunter Wiederherstellungskosten, Haftungsansprüche Dritter, Kosten für forensische Dienstleistungen, Betriebsunterbrechungsschäden und Kosten für die Krisenkommunikation.

Des Weiteren sollten Stadtwerke darauf achten, dass die gewählte Cyberversicherung eine angemessene Deckungssumme bietet. In der Cyberversicherung sind hohe Selbstbeteiligungen im aktuellen Marktumfeld häufig unausweichlich, sofern Versicherer für Versorgungsunternehmen überhaupt Versicherungsschutz bereitstellen. Bereits ab einem Umsatz von EUR 50 Mio. verbleiben derzeit nicht mehr viele Anbieter, mit denen man überhaupt über eine solche Deckung sprechen kann.

Bevor man Versicherungsschutz bei potenziellen Risikoträgern anfragt, gilt es die Frage zu klären, ob der vorhandene IT-Sicherheitsstandard überhaupt mit den Voraussetzungen der Cyberversicherer für Deckung in Übereinstimmung steht (Reifegradbestimmung). Danach begleiten wir den gesamten Prozess, also die Durchführung einer Gefährdungsanalyse, der Entwicklung einer Platzierungsstrategie sowie der Begleitung eines eventuell notwendigen Risikodialoges. Erst danach erfolgt in der Regel die Platzierung.

8. Bauleistungsversicherung / Montageversicherung

Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) deckt die Bauleistung während der Bauphase ab.

Das Werk, das vom Bauunternehmen geschaffen wird (inkl. evtl. eingelagerter Materialien und Arbeitsmittel), ist in der Bauleistungsversicherung gegen unvorhergesehen eintretende Schäden versichert. Häufig wird darüber gestritten, ob ein Ereignis unvorhergesehen war (z. B. bei Witterungseinflüssen) oder nicht.

Versorgungsunternehmen, die große Bauvolumina vergeben, schließen häufig solche Bauleistungsversicherungen selbst ab. Eher selten ist zu beobachten, dass der Abschluss der Bauleistungsversicherung dem Unternehmer oder den Unternehmen, die Auftragnehmer sind, überlassen wird. Man muss hingegen wissen, dass die Feuerversicherung in den Allgemeinen Bedingungen zur die Bauleistungsversicherung nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist. Hierfür besteht meist eine Rohbauversicherung im Rahmen der Sachversicherung / Feuerversicherung. Es sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, dass die Entschädigungsgrenze ausreichend hoch ist und der Versicherungsschutz während der gesamten Bauzeit besteht.

Die Prämienunterschiede am Markt, die wir in diesem Versicherungsbereich immer wieder vorfinden, sind häufig sehr groß. Es kommt nicht selten vor, dass Kunden in der Bauleistungsversicherung 40 oder 50 Prozent einsparen können. Sofern über einen längeren Zeitraum und mit einem gewissen Investitionsvolumen Bauvorhaben (Sanierungen, Um- und Neubauten) in Planung sind, besteht die Möglichkeit eines Umsatzvertrages, der dann alle Bauvorhaben (während der Laufzeit des Vertrages) versichert.

DAS SIND WIR

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für unabhängige Versicherungsberatung und Risikomanagement. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Kommunen, Städten, Gemeinden, sonstigen öffentlichen Institutionen und Unternehmen. Wir betreuen zudem Ihre EU-weiten und nationalen Versicherungsausschreibungen für einen perfekten Versicherungsschutz. Eine Spezialisierung bieten wir für Abfallentsorgungs- und Recyclingunternehmen sowie Stadtwerke und Versorgungsunternehmen.

RUFEN SIE UNS AN

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