GEBÄUDE- UND
INVENTARVERSICHERUNG
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Die meisten deutschen Kommunen und Gebietskörperschaften verfügen über einen kommunalen Versicherungsschutz für ihre eigenen Liegenschaften und Gebäude sowie das bewegliche Anlagenvermögen.
Versichert wird das Anlagevermögen im Wesentlichen gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/ Hagelschäden und im Bereich des Inventars zusätzlich gegen Einbruchdiebstahl.
Selbstbehalte werden nur in Ausnahmefällen vereinbart. In zunehmendem Maße entscheiden sich Gebietskörperschaften auch für weitergehenden Versicherungsschutz, z.B. im Bereich der Elementarversicherung.
Der Grund ist, dass einige Landesregierungen verstärkt darauf drängen, dass die Kommunen sich auch gegen diese Schäden versichern und Hilfen (z.B. bei großflächigen Überflutungen) davon abhängig machen, ob ein Versicherungsschutz abgeschlossen worden ist, bzw. zu wirtschaftlichen Bedingungen abschließbar gewesen wäre (so z.B. im Freistaat Sachsen).
Wer sind die Hauptversicherer in diesem Bereich?
Hauptversicherer in diesem Bereich sind immer noch die öffentlich-rechtlichen Versicherer. Einen gewissen Marktanteil (aber regional unterschiedlich) haben auch die Kommunalversicherer.
In diesem Segment herrscht aber ein durchaus nicht unerheblicher Wettbewerb, der gerade in den letzten 15 Jahren zu deutlichen Veränderungen der Versicherungsbedingungen und sinkenden Prämien geführt hat.
Beispiele für konzeptionelle Unterschiede
Die konzeptionellen Unterschiede, die zwischen den einzelnen Anbietern bestehen, sind sehr vielfältig.
Kommunalen Sachversicherungsschutz gibt es in allen Qualitäten. Dieser Versicherungsschutz kann sehr schlecht, d.h. ohne nennenswerte Deckungserweiterungen zu den Allgemeinen Bedingungen, ausgestaltet sein. Es gibt auch sehr ausgefeilte Versicherungskonzepte, die einen weitgehenden kommunalen Versicherungsschutz bieten.
Es würde den Rahmen einer solchen kurzen Erläuterung sprengen, die gesamten Unterschiede zu beschreiben.
Die Annahme, dass eine kommunale Gebäudeversicherung ein feststehender und mit Inhalt belegter Begriff ist, ist also ein Irrtum. Ein Qualitätsurteil über eine Versicherung kann man nur nach eingehender Analyse des geschriebenen Bedingungszweckes (der Erweiterung in Bezug auf die Allgemeines Bedingungen) und der Bewertung der dafür zu zahlenden Versicherungsprämie vornehmen.
Gibt es in diesem Bereich Wettbewerb?
Wie oben schon angedeutet, gibt es einen erheblichen Wettbewerb und es ist auch zu beobachten, dass die meisten kommunalen Versicherungsausschreibungen die Gebäude- und Inventarversicherung zum Inhalt haben.
Das Team der Elmar Sittner Risikomanagement und Versicherungsberatung GbR hat in diesem Bereich schon über 300 solcher und ähnlicher nationaler und EU-weiter Ausschreibungen von Versicherungsverträgen begleitet. (vgl. Referenzen).