ELEKTRONIKVERSICHERUNGEN
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Nahezu jedes Unternehmen in der Abfall- und Recyclingwirtschaft verfügt über Elektronikversicherungen. Versichert sind hier in der Regel die gesamte Bürotechnik, in manchen Fällen aber auch Prozesssteueranlagen, Labortechnik oder Sicherheitstechnik. Aber auch die Versicherung von Photovoltaikanlagen gehört zur Rubrik der Elektronikversicherungen. Bei der Elektronikversicherung handelt es sich um eine sogenannte Allgefahrenversicherung, bei der sämtliche unvorhergesehen eintretenden Schäden versichert sind, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass pauschal die gesamte im Unternehmen vorhandene Technik versichert und insofern auf einer Einzelaufzählung und Deklaration der versicherten Sachen verzichtet wird. Letzteres gilt allerdings nicht bei der Versicherung von Photovoltaikanlagen. Diese sind immer einzeln zu deklarieren und zu versichern.
Sowohl für die normale Elektronikversicherung als auch für die Versicherung von Photovoltaikanlagen stehen speziell konzipierte Bedingungswerke zur Verfügung, die einen qualitativ guten Versicherungsschutz gewährleisten.
Aufgrund von bestehenden Rahmenvereinbarungen sind in diesem Segment kaum Aus-schreibungen von Elektronikversicherungsverträgen erforderlich.